AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für Gewinnspiele und Promotions

1. Geltungsbereich, Anwendung

1.1. Für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge der HAPPY Secure Promotions GmbH („HSP“), Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, mit seinen gewerblichen Kunden („Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Im Falle abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche Zustimmung von HSP in Textform erforderlich. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Textform verzichtet werden. Die AGB von HSP gelten auch dann ausschließlich, wenn HSP in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos annimmt.

1.3. Im Fall von Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, insbesondere die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien, den Regelungen dieser AGB vor.

2. Angebot, Vertragsgegenstand, Erbringung von Leistungen

2.1. Angebote von HSP sind freibleibend und unverbindlich und können durch HSP jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Bei den unverbindlichen Angeboten von HSP handelt sich um eine Aufforderung an den jeweiligen Kunden, HSP einen verbindlichen Auftrag zu erteilen.

2.2. Ein Vertragsschluss mit HSP setzt voraus, dass HSP einen verbindlichen und durch den Kunden unterzeichneten Auftrag annimmt. Diese durch HSP unterzeichnete Annahmeerklärung (HSP-Auftragsbestätigung) muss dem Kunden sodann zugehen. Ein Vertrag mit HSP kommt also erst zustande, wenn das durch beide Parteien unterzeichnete Vertragsdokument dem Kunden zugeht.

2.3. Maßgebend für den Inhalt und Umfang der von HSP zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der Vertrag in der durch beide Parteien unterzeichneten Fassung. Sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn HSP diese in Textform als verbindlich bestätigt hat.

2.4. HSP kann sich für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise Dritter bedienen. HSP haftet für ein Verschulden Dritter wie für eigenes.

2.5. HSP erbringt die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß und mit größter Sorgfalt. Vertraglich vereinbarte Fristen können durch HSP nur eingehalten werden, wenn der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Leistungen von HSP werden zu den im Vertrag vereinbarten Preisen abgerechnet und verstehen sich als Nettopreise. Zu allen Preisen kommt die am Tage der Rechnungsstellung geltende Umsatzsteuer hinzu. Sollten Spesen, Reisekosten, auswärtige Verpflegung und Unterbringung anfallen und eine Weiterberechnung vereinbart sein, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. HSP behält sich Irrtümer vor.

3.2. Die fristgerechte Zahlung der Vergütung durch den Kunden ist Bedingung für jegliche Risikoabsicherung durch HSP. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich HSP das Recht vor, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen und/oder nach Ablauf der in der jeweiligen HSP-Rechnung genannten Zahlungsfrist von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts behält sich HSP das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

3.3. Der Kunde kann nur mit von HSP anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Diese Regelung gilt nicht für Forderungen aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis des jeweiligen Vertrages.

3.4. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.

4. Rechtliche Prüfung, Mitwirkungspflichten des Kunden, Freistellung

4.1. Die jeweilige Promotion wird vom Kunden im eigenen Namen durchgeführt. Alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Promotion anfallenden Kosten übernimmt der Kunde.

4.2. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Promotion liegt in der Verantwortung des Kunden. Dies gilt ebenso für alle wettbewerbs-, marken-, patent-, urheber- und sonstigen rechtlichen Aspekte der Promotion. Soweit HSP auf Wunsch des Kunden Aussagen im Zusammenhang mit der Durchführung der Promotion macht, sind diese als unverbindliche Äußerung von HSP zu verstehen.

4.3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die geltenden Teilnahmebedingungen von den potentiellen Teilnehmern der Promotion ohne weiteres zur Kenntnis genommen werden können und hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Teilnahme nicht manipuliert werden kann. Die Teilnahmebedingungen müssen den für die Promotion geltenden rechtlichen Vorgaben und den von HSP mitgeteilten Bedingungen vollständig entsprechen. Dazu gehören insbesondere der Ablauf der Promotion, die Voraussetzungen zur Teilnahme und zum Erhalt eines Gewinns sowie die bestehenden Teilnahmebeschränkungen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, HSP, seine angeschlossenen Unternehmen, seine Geschäftsführer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vermittler von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die von Dritten, insbesondere Teilnehmern, im Zusammenhang mit der Durchführung der Promotion gegen HSP geltend gemacht werden. Dies schließt etwaig anfallende Kosten der Rechtsverteidigung, auch im Hinblick auf die Geltendmachung unberechtigter Ansprüche, mit ein.

5. Haftung

5.1. HSP haftet ohne vertragliche Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, a) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von HSP oder b) der schuldhaften Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers einer Person oder c) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Garantie beruhen.

5.2. Bei Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von HSP beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

5.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht für eine durch Gesetz vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von HSP.

6. Geheimhaltung, Datenschutz

6.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertraulichkeit. Unter die Vertraulichkeit fallen sämtliche Informationen, die während der Vertragsvorbereitung und -durchführung als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist. Unter die Vertraulichkeit fallen insbesondere auch HSP-Umsetzungskonzepte, -Angebote, -Konditionen und -Verträge, genauso wie die Existenz der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien als solche. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus. Der Kunde wird vertrauliche Informationen seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nur insoweit mitteilen, wie es für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

6.2. Werden im Rahmen der Promotion personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden HSP und der Kunde eine den gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Vereinbarung schließen.

7. Kündigung/Rücktritt

7.1 Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich HSP das Recht vor, nach Ablauf der in der jeweiligen HSP-Rechnung genannten Zahlungsfrist von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts behält sich HSP das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Höhere Gewalt und Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Höhere Gewalt, Unruhen, technische Ausfälle (insbesondere IT und Internet) und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

9. Promotion Zubehör

Sollte es durch HSP zu einer Überlassung von Gewinnspiel- und Promotion Zubehör an den Kunden kommen, so gelten die folgenden Regelungen:

9.1. Der Kunde erhält die Mietsache in funktionsfähigem und sauberem Zustand. Details zur Dauer der Überlassung oder zur Art der Verwendung der Mietsache durch den Kunden werden in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag geregelt.

9.2. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Mietsache und endet am Tag der Abholung der Mietsache beim Kunden.

9.3. HSP organisiert und bezahlt den Versand der Mietsache. Anlieferung und Abholung der Mietsache erfolgen nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

9.4. Der Kunde ist für die Annahme der Mietsache während des zwischen den Parteien vereinbarten Zeitfensters am Anlieferungstag verantwortlich. Kann die Mietsache nicht zu dem vereinbarten Termin zugestellt werden, trägt der Kunde die Kosten einer eventuellen Neuzustellung. Satz 1 und Satz 2 gelten auch im Zusammenhang mit der Abholung der Mietsache. 

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen, insbesondere auch Transportschäden, sind HSP unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine sofortige Schadensmeldung durch den Kunden, so erkennt der Kunde den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache an. Nicht vertragsgemäße Mietsachen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HSP nicht verwendet werden.

9.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache während der Mietzeit pfleglich und ordnungsgemäß zu verwenden. Beschädigungen oder Verlust der Mietsache wird der Kunde gegenüber HSP unverzüglich anzeigen. Wird die Mietsache während der Mietzeit beschädigt, so behält sich HSP das Recht vor, diese nach Rücksprache mit dem Kunden zu reparieren oder zu ersetzen. Der Kunde wird HSP zu diesem Zweck Zugang zu Mietsache gewähren.

9.7. Der Kunde haftet für jede schuldhafte Beschädigung oder Verlust der Mietsache während der Mietzeit. Bei reparaturfähigen Beschädigungen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde die Reparaturkosten an HSP zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Kunde den Zeitwert der Mietsache an HSP zu erstatten.

9.8. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietsache in gleichem Zustand wie übernommen für die Abholung durch HSP bereit zu halten. Für den Rücktransport verwendet der Kunde die bereits im Rahmen der Anlieferung benutzte Verpackung.

9.9. Im Falle einer durch den Kunden zu vertretenden verspäteten Rückgabe der Mietsache, zahlt der Kunde die vertraglich vereinbarte Tagesmiete an HSP für jeden angebrochenen Tag der verspäteten Rückgabe. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

9.10. Im Falle der Rückgabe einer verunreinigten Mietsache, kann HSP dem Kunden ein angemessenes Aufwandsentgelt in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde hat den Zustand nicht zu vertreten. Die Höhe des Aufwandsentgelts richtet sich nach dem Aufwand für die Reinigung der Mietsache. Darüberhinausgehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

9.11. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung der Mietsache liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

9.12. § 536a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ist nicht anwendbar.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Ist eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und HSP verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmungen, zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, des Vertrages und sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Textform. Auch ein Verzicht auf das Textformerfordernis ist formbedürftig. Mündliche Nebenabreden, Zusagen von HSP-Mitarbeitern, abweichende oder ergänzende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie in Textform von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.

10.3. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen HSP an Dritte ist nur mit Zustimmung von HSP zulässig.

10.4. Es gilt - auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der HSP in Dreieich.

HAPPY Secure Promotions GmbH, Dreieich, Februar 2020.

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