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VGH erlaubt „Wetten aufs Wetter“

VGH erlaubt „Wetten aufs Wetter“Das ist eine gute Nachricht: Der VGH erlaubt „Wetten aufs Wetter“. Die geplante Wette auf das Wetter ist zunächst vom Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regierung der Oberpfalz als erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages eingestuft und damit verboten worden. Darum ging`s: Jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei Mahler Waren für mindestens 100 Euro erwirbt, sollte den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, wenn es an einem vorbestimmten Stichtag regnet.

Dass „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel sind, ist höchstrichterlich bestätigt worden.In einem vielbeachteten Verfahren um die Promotion „Wetter-Wette“ vom Möbelhaus Mahler hat die Großkanzlei Noerr das Möbelhaus vertreten und gewonnen. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass es sich bei der Werbeaktion nicht um öffentliches Glücksspiel handelt und ist damit der Argumentation der Anwälte von Möbel Mahler gefolgt. Die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“ – so die Argumentation der Behörden –, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware.

Die Bundesrichter betonten weiter, dass die Kunden die Waren zu marktgerechten Preisen erwerben wollen und Preisvergleiche anstellen können. Außerdem bestehe kein Verlustrisiko, da die Kunden die gekaufte Ware auch unabhängig von der Wetterlage behalten könnten. Zudem sollte der Verkaufspreis während der Aktion nicht erhöht werden, so dass von den Kunden auch kein „verdecktes“ Entgelt für ein Gewinnspiel verlangt worden wäre (Urt. v. 09.07.2014, Az. 8 C 7.13).

Was bedeutet das: Promotions wie die von Möbel Mahler mit Wetterwetten sind erlaubt. Was es da an Ideen gibt, lesen Sie im Blogbeitrag Condtional Rebate Promotion absichern. Ein kompetenter Partner für Promotion-Absicherung ist HAPPY Secure Promotions mit der Erfahrung aus über 1.500 abgesicherten Promotions.

Hier können Sie Urteil im vollen Wortlaut downloaden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Ziel ist, sich in diesem Blog über allgemeine Promotionfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag kann keine Gewähr übernommen werden.

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Lothar Mende
Lothar Mende
Lothar Mende ist Mitgründer und Geschäftsführer der HAPPY Secure Promotions GmbH. Das Unternehmen ist Teil der HAPPY Group und spezialisiert auf das Risikomanagement und die Organisation von Promotions und Gewinnspielen. Der Diplom-Kaufmann für Marketing und Kommunikation hat zuletzt 10 Jahre den Vertrieb eines Unternehmens der Branche geleitet. Mende hat dabei über 1.500 abgesicherte Promotions von der Konzeption bis zur Umsetzung begleitet. Deshalb gehört er zu den führenden Experten für Promotion-Absicherungen. Seine Expertise bringt er jetzt in die HAPPY Secure Promotions ein. Zusammen mit den Gewinnspiel-Experten von HAPPY Marketing Solutions bietet er überzeugende Absicherungs-Kompetenz verbunden mit einzigartiger Lösungs-Kompetenz für Ihre Promotions und Gewinnspiele.

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