ONEtoONE 1-2/2021: Leadgenerierung mit Gewinnspielen – Kunden aktivieren
12. Januar 2021Abgesichertes Umschlag-Gewinnspiel im TV
24. Januar 2021VGH erlaubt „Wetten aufs Wetter“
Das ist eine gute Nachricht: Der VGH erlaubt „Wetten aufs Wetter“. Die geplante Wette auf das Wetter ist zunächst vom Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regierung der Oberpfalz als erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages eingestuft und damit verboten worden. Darum ging’s: Jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei Mahler Waren für mindestens 100 Euro erwirbt, sollte den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, wenn es an einem vorbestimmten Stichtag regnet.
Dass „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel sind, ist höchstrichterlich bestätigt worden. In einem viel beachteten Verfahren um die Promotion „Wetter-Wette“ vom Möbelhaus Mahler hat die Großkanzlei Noerr das Möbelhaus vertreten und gewonnen. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass es sich bei der Werbeaktion nicht um öffentliches Glücksspiel handelt und ist damit der Argumentation der Anwälte von Möbel Mahler gefolgt. Die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“ – so die Argumentation der Behörden –, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware.
Die Bundesrichter betonten weiter, dass die Kunden die Waren zu marktgerechten Preisen erwerben wollen und Preisvergleiche anstellen können. Außerdem bestehe kein Verlustrisiko, da die Kunden die gekaufte Ware auch unabhängig von der Wetterlage behalten könnten. Zudem sollte der Verkaufspreis während der Aktion nicht erhöht werden, so dass von den Kunden auch kein „verdecktes“ Entgelt für ein Gewinnspiel verlangt worden wäre (Urt. v. 09.07.2014, Az. 8 C 7.13).
Was bedeutet das: Promotions wie die von Möbel Mahler mit Wetterwetten sind erlaubt. Was es da an Ideen gibt, lesen Sie im Blogbeitrag Condtional Rebate Promotion absichern. Ein kompetenter Partner für Promotion-Absicherung ist HAPPY Secure Promotions mit der Erfahrung aus über 1.500 abgesicherten Promotions.
Hier können Sie Urteil im vollen Wortlaut downloaden.
In eigener Sache
Wenn Sie auch Ihren Umsatz mit einer Wette aufs Wetter oder einer Wette auf das Ergebnis eines Sportereignisses steigern wollen, sind wir der richtige Partner für Sie. HAPPY Secure Promotions versteht sich als der Promotion-Absicherer mit der höchsten Beratungskompetenz im deutschsprachigen Raum. Das Engagement endet nicht mit dem Vertragsschluss einer Absicherung, sondern erst mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion! So könnte eine Promotion mit einer Wetter-Wette aussehen: Promotions mit 100% Absicherung, denn wer mag schon Risiko. Dafür steht die HAPPY Secure Promotions GmbH – Ihr starker Partner für stressfreie Promotions. Gleich die kompetente Direktberatung von Lothar Mende nutzen: Tel. 06103 2053 667 oder E-Mail l.mende@securepromotions.de
Schneefall an Weihnachten Wir erstatten die Einkäufe
Machen Sie Ihren Kunden ein spektakuläres Angebot! Jeder, der im Aktionszeitraum kauft, erhält eine Rückerstattung des Kaufpreises zu 100%, wenn es an Heiligabend an Ihrem Unternehmensstandort schneit! Welcher Kunde lässt sich so eine einmalige Gelegenheit entgehen? Gegen eine Einmalvergütung übernimmt HAPPY Secure Promotions im Gewinnfall für Sie die Auszahlung aller Erstattungen an Ihre Kunden.
Rechtlicher Hinweis
Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Ziel ist, sich in diesem Blog über allgemeine Promotionfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag kann keine Gewähr übernommen werden.